Auswanderungs-Intelligenz

🇮🇩 Auswandern nach Indonesien: Steuern, Aufenthalt und Kosten

Progressiv 5%-35% auf das Welteinkommen Ansässiger; keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer; Second Home Visa (E33) für vermögende Ausländer

Erwägen Sie einen Umzug nach Indonesien? Hier ist das Bild zu Steuern, Aufenthalt, Immobilien und Lebensqualität in klaren Zahlen, mit Quellen.

Eckdaten

Spitzensteuersatz
35%
Körperschaftsteuer
22%
Kapitalertragsteuer
0%
Vermögensteuer
Nein
Erbschaftsteuer
Nein
Lebenshaltungskosten-Index
35
Sicherheit
6/10
Internetqualität
6/10
Visumfreie Ziele
80
Ausländer dürfen Immobilien besitzen
Nein
Aufenthalt nach
0 Monate
Staatsbürgerschaft nach
0 Jahre

Steuern

Indonesien besteuert Ansässige (>183 Tage) progressiv von 5% bis 35% (Spitze seit 2022) auf das Welteinkommen, mit einem Freibetrag (PTKP) von Rp 54 Mio.; es gibt keine Vermögen- und keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, die MwSt (PPN) beträgt 11%/12% und die Körperschaftsteuer 22%.

Aufenthalt und Visa

Das Second Home Visa (E33) gewährt vermögenden Ausländern mehrjährigen Aufenthalt gegen eine Kaution von Rp 2 Mrd. oder Luxusimmobilien von Rp 5 Mrd., ohne Arbeitgeber oder Firma; Einbürgerung ist nach rund fünf Jahren Daueraufenthalt möglich, doch doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht erlaubt.

Immobilieneigentum

Ausländer können in Indonesien kein volles Eigentum (Hak Milik) erwerben; sie sind auf das Nutzungsrecht Hak Pakai oder Eigentum über eine PT-PMA-Gesellschaft angewiesen, und bei Übertragung fallen 2,5% Grunderwerbsteuer an. Für alle, die Volleigentum wollen, ist das ein klarer Nachteil.

Lebenshaltung und Lebensqualität

Indonesien bietet niedrige Lebenshaltungskosten, tropisches Klima und etablierte Expat-Hubs wie Bali und Jakarta; dem stehen stark schwankende Qualität von Versorgung und Infrastruktur je nach Region und dichter Verkehr in den Großstädten gegenüber.

Reisepass und Mobilität

Der indonesische Pass erreicht rund 80 Ziele (mäßig) und doppelte Staatsangehörigkeit ist für Erwachsene nicht erlaubt, doch es gibt keine harte Devisenkontrolle, sodass Kapital relativ frei fließt (mit Meldung an die Zentralbank über Schwellen).

Aufenthalt und Visa

  • Second Home Visa (E33): meerjarig verblijf voor vermogende buitenlanders tegen een borg van Rp 2 mrd (~USD 126k) op een Indonesische staatsbank of luxe vastgoed van Rp 5 mrd; geen werkgever of bedrijf vereist · 126.000 € · Aufenthalt nach 5 Jahre
  • KITAS (werkvergunning): tijdelijk verblijf op basis van een arbeidscontract met een Indonesische werkgever of een eigen PT PMA-vennootschap; verlengbaar, route naar KITAP (permanent verblijf) · Aufenthalt nach 4 Jahre
  • Retirement KITAS: verblijf voor gepensioneerden vanaf 55 jaar met aantoonbaar inkomen en huisvesting; verlengbaar, geen werk toegestaan · 18.000 €/j · Aufenthalt nach 5 Jahre
  • Naturalisatie: staatsburgerschap na doorgaans vijf jaar aaneengesloten verblijf; Indonesië staat GEEN dubbele nationaliteit toe voor volwassenen, het bestaande paspoort moet worden opgegeven

Warum Menschen nach Indonesien auswandern

  • Keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer

    Indonesien erhebt keine Vermögensteuer und keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, was Aufbau und Übertragung von Vermögen attraktiv macht, auch wenn dem eine progressive Einkommensteuer bis 35% auf das Welteinkommen gegenübersteht.

  • Welteinkommen besteuert und kein Volleigentum für Ausländer

    Ansässige zahlen bis zu 35% auf ihr Welteinkommen und Ausländer können kein Volleigentum (Hak Milik) erwerben, nur ein Nutzungsrecht oder Eigentum über eine Gesellschaft; das sind die deutlichsten Nachteile für alle, die sich niederlassen wollen.

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